AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Das gegenständliche Rechtsgeschäft wird ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen abgewickelt. Fremde Geschäftsbedingungen sind für uns nicht gültig. Von Kunden vorgeschriebene Abweichungen von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich angenommen werden. Nichtbestätigung durch uns gilt nicht als stillschweigende Anerkennung. In der Lieferung durch uns liegt keine Zustimmung zu abweichenden Geschäftsbedingungen. Mit Annahme der Ware stimmt der Besteller auch nach Geldendmachung seiner Bedingungen der ausschließlichen Geltung unserer Bedingungen zu. Sind einzelne Punkte unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt die Gültigkeit der übrigen Punkte in vollem Umfang aufrecht.

 

2. Angebot und Preise

Bei Auftreten von Schwierigkeiten, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen (mangelnde Rohstoffversorgung, fehlende Erzeugungsmöglichkeit, Streiks, etc.) sind wir von der Einhaltung von vereinbarten Lieferfristen entbunden. Wir sind weiters berechtigt, Teillieferungen durchzuführen oder von einem Auftrag ohne Angabe von Gründen gänzlich zurückzutreten. Bei Lagerware behalten wir uns einen Zwischenverkauf vor. Erteilte Bestellungen gelten als unwiderruflich. Im Falle von unvorhergesehenen Lieferverzögerungen ist der Besteller nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn die Verzögerung länger als 3 Monate dauert. In diesem Fall ist der Besteller weiters verpflichtet, eine Nachfrist von einem Monat zu setzen.

Mit der Übergabe der Ware ab Werk gilt die Lieferung als erfolgt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Annahme aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Kunden mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft über. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Verlangen des Kunden und dann auf dessen Kosten. Die Versandart bleibt, sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, uns überlassen, ohne dass wir zur Wahl der billigsten Verfrachtung verpflichtet sind.

Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ab unserem Lager Lamprechtshausen oder ab Werk. Wir sind berechtigt, Preis-, Fracht-, Zoll- oder Devisenkursänderungen dem Besteller anzulasten. Der Besteller ist nicht berechtigt, solche Preisverschiebungen zum Anlass eines Kaufrücktrittes zu nehmen.

Zur Berechnung kommen grundsätzlich die am Tag der Lieferung geltenden Preise.

 

3. Zahlungen

Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können ausschließlich auf von uns bekanntgegebenen Konten erfolgen. Unsere Rechnungen sind frei und ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Als Zahlung des Kunden gilt nicht die bloße Erteilung eines Überweisungsauftrages, sondern erst die erfolgte Gutschrift des zu zahlenden Betrages auf unserem Bankkonto. Der Kunde verpflichtet sich im Verzugsfalle zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat bei vierteljährlicher Verrechnung. Im Verzugsfall verpflichtet sich der Kunde weiters, neben den bei uns anfallenden Mahnspesen alle auflaufenden Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware wird bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten ausdrücklich vorbehalten. Die Annahme eines Wechsels oder Schecks berührt demnach den vereinbarten Eigentumsvorbehalt nicht. Unter unserem Eigentumsvorbehalt stehnde Ware darf nur mit unserer Zustimmung veräußert werden. Der Eigentumsvorbehalt hinsichtlich der gegenständlichen Ware gilt auch für Forderungen aus anderen Lieferungen und bleibt demnach solange aufrecht bis sämtliche offenen Forderungen, die uns dem Kunden gegenüber zustehen, gleichgültig aus welcher Lieferung immer, zur Gänze bezahlt sind. Von jeder Beeinträchtigung unseres Eigentumsrechtes sind wir zu benachrichtigen. Die Forderungen des Kunden aus einem vertragswidrigen Weiterverkauf der vorbehaltenen Ware tritt der Kunde schon jetzt an uns ab. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet Drittschuldner bekanntzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wird unsere Ware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, erlischt unser Eigentum dadurch nicht, wir werden vielmehr Miteigentümer an den neuen Sachen.

 

5. Beanstandung, Mängelrüge, Schadenersatz

Die Gewährleistungspflicht beginnt mit Übernahme der Ware durch den Kunden zu laufen. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf allfällige Mängel zu untersuchen und Mängel ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bei sonstigem Ausschluss unserer Gewährleistungspflicht unter genauer Angabe der behaupteten Mängel schriftlich geltend zu machen. Wir sind von jeder Gewährleistung frei, wenn ein Schaden auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist oder der Kunde selber Manipulationen an der gelieferten Ware vorgenommen hat. Für Transportschäden übernehmen wir keine Haftung. Solange ein Kunde uns gegenüber im Zahlungsverzug ist, kann er uns gegenüber keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Der Kunde hat uns gegenüber keinen Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung, sondern ausschließlich auf Verbesserung und Nachlieferung, wozu er uns eine angemessene Frist einzuräumen hat. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter und mangelhafter Lieferung sind ausgeschlossen. Ist War von uns zurückzunehmen, so hat der Kunde diese frachtfrei und auf eigene Gefahr an den von uns angegebenen Bestimmungsort zurückzusenden. Unsere Haftung für jedwede dem Kunden gegenüber allfällig zustehenden Ansprüche, wie solche aus unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung, Unmöglichkeit der Leistung etc. ist, soweit sie nicht vorstehend ohnedies ausgeschlossen sit dahingehend beschränkt, dass uns eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit trifft. Für derartige Ansprüche wird die Verjährungsfrist einvernehmlich auf 6 Monate verkürzt. Die Haftung für Schäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes wird dahingehend beschränkt, dass uns eine Haftung für Sachschäden nicht trifft. Sollten an den Kunden von dessen Abnehmer oder 3. Person Ansprüche nach dem Produkthaftpflichtgesetz erhoben wreden, stehen diesen uns gegenüber keine Regressansprüche welcher Art auch zu.

Der Besteller erklärt ausdrücklich, dass ihm von uns keine besonderen Leistungen der gekauften Maschinen, welche die Aufzeichnungen in den Prospekten übersteigen, versprochen wurden und verzichtet darauf, aus diesem Titel irgendwelche Ansprüche zu stellen. Montagekosten gehen zu Lasten des Käufers. Vereinbarungen und Wünsche des Bestellers, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden, haben keine Gültigkeit; selbst dann nicht, wenn von uns kein Einspruch erhoben worden ist.

 

6. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag sind der Erfüllungsort Lamprechtshausen und der Gerichtsstand OBERNDORF bei Salzburg.